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Aktuelles

Schwimmabzeichen 16.06.2024

Steigende Gasspeicherumlage ab 01.07.2024

Ende der Absenkung des Umsatzsteuersatzes

Auszeichnung DLRG Ausbildungsfreundliches Bad 2022/2023

Hallenbad öffnet wieder

Liebe Badegäste, wir starten mit der Hallenbadsaison 2023/2024 am Samstag 07.10.2023

Für unsere Gas-Kunden

Sinkende Bilanzierungsumlage ab 01.10.2023

Die Trading Hub Europe GmbH (THE) wird die Bilanzierungsumlage ab 01.10.2023 von bisher 0,570 Cent/kWh auf 0,00 Cent/kWh reduzieren.
Für Sie als unser Gaskunde bedeutet dies eine Reduzierung Ihres Brutto Arbeitspreises.


Ihre TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

Absetzung von Abwassergebühren für landwirtschaftliche Betriebe

Wenn Sie eine Absetzung von Abwassergebühren für landwirtschaftliche Betriebe wünschen, stellen Sie bitte rechtzeitig einen Absetzungsantrag bei uns.
Wichtig: Stichtag für den Viehbestand 2023 ist der 01.01.2023. Der Antrag muss vom Anschlussnehmer (Grundstückseigentümer) persönlich unterschrieben werden.
Bitte nutzen Sie das neue Antragsformular. Dieses erhalten Sie bei der TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH, Kirchplatz 2 (Erdgeschoss)
oder übers Internet unter www.tw-blaubeuren.de (Wasser / Absetzung Abwassergebühren).
Ihre TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

Trinkwasser neue Tarifpreise zum 01. Januar 2023

Neue Tarifpreise für die Trinkwasserversorgung zum 01. Januar 2023

In 2022 wurden von der TWB -Technischen Werken Blaubeuren GmbH rd. 1,8 Mio. € in das neue Hauptpumpwerk investiert, welches am 01.10.2022 in Betrieb genommen wurde. Diese sowie weitere Modernisierungsmaßnahmen waren notwendig, um die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser für das Versorgungsgebiet Blaubeuren gewährleisten zu können.

Um die notwendigen Investitionen sowie den Anstieg der Betriebskosten der Wasserversorgung, u.a. aufgrund erheblich gestiegener Strombezugskosten, bewältigen zu können, bedarf es einer Erhöhung der Trinkwasserpreise zum 01.01.2023 um rd. 10 ct/m³. Der Trinkwasserpreis beträgt somit brutto 2,64 €/m³

Den neuen Grundpreis - gestaffelt nach Zählergröße - entnehmen Sie bitte dem beigefügten Preisblatt.
Was bedeutet dies beispielhaft für einen 4-Personen-Haushalt? Bei einem angenommener Jahresverbrauch von 150m³ mit einer Standardzählergröße (Nenndurchfluss 1,5 – 7 m3/h) steigt die Mehrbelastung für Trinkwasser um jährlich 27,84 €.

Ab 1. Januar 2023 gelten somit die Preise, die dem nachstehendem Preisblatt zu entnehmen sind.
TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

Technische Werke Blaubeuren setzen Entlastungspaket der Regierung um

TWB-Kunden für Erdgas und Wärme müssen nichts unternehmen

Die TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH (TWB) geben die von der Bundesregierung als Dezember-Soforthilfe benannte Entlastung für Erdgas- und Wärmekunden unmittelbar an die Haushalte und Unternehmen weiter.

Deutlich von der Entlastung profitieren werden Haushalts- und Gewerbekunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Mio. kWh. Mit der unmittelbar wirkenden Maßnahme sollen insbesondere private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen vor einer steigenden finanziellen Belastung durch gestiegene Energiepreise geschützt werden.

Um das neue Gesetz auch für die TWB-Kunden pünktlich umzusetzen, hat die TWB bereits frühzeitig die Weichen dafür gestellt, die Entlastung für ihre Kunden realisieren zu können und beim Bund die entsprechenden Ausgleichsmittel beantragt.

Die staatliche Soforthilfe setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Dem endgültigen Entlastungsbetrag und der vorläufigen Zahlung auf diesen Entlastungsbetrag (vorläufige Soforthilfe).
Betroffen sind Erdgas- und Wärmekunden der TWB.

Selbst unternehmen müssen diese in der Regel nichts. Für den Monat Dezember wird demnach kein Abschlag fällig. Der Abschlag zum Monatsende wird nicht erhoben.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir von einer Einziehung absehen. Kunden, die selbstständig die Zahlung des Abschlags veranlassen, werden gebeten, rechtzeitig ihren Dauerauftrag auszusetzen bzw. für den Monat Dezember 2022 keine Abschlagszahlung zu leisten. Sollten Sie doch eine Abschlagszahlung leisten, werden wir die geleistete Zahlung im Zuge Ihrer nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnen; eine Rücküberweisung von unserer Seite erfolgt in diesem Fall aber nicht. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch, wenn Sie zur Erbringung von Vorauszahlungen verpflichtet sind.

Die vorläufige Soforthilfe wird im Rahmen der nächsten Verbrauchsabrechnung mit dem endgültigen Entlastungsbetrag verrechnet. Dieser Entlastungsbetrag wird von der TWB entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ermittelt.

Bitte beachten Sie, dass die Abschlags- bzw. Vorauszahlung für Dezember häufig vom endgültigen Entlastungsbetrag abweicht. Bei der Endabrechnung der Entlastung kann sich daher für Sie eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergeben. Die entsprechende Position wird von uns auf der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt und gesondert ausgewiesen.

Ausführliche und laufend aktualisierte Informationen hierzu finden Sie auf unserer Hompage unter: www.tw-blaubeuren.de/aktuelles/

Für Fragen rund um das Thema „Soforthilfe“ hat die TWB eine Hotline eingerichtet. Diese ist erreichbar unter +49 7344 92480-80, Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr.

TWB-Technische Werke Blaubeuren GmbH

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